FAQ

Häufige Fragen zur IT-Beratung für Arztpraxen

Was VARIG macht, wie die Zusammenarbeit funktioniert und was Praxen zu IT, Praxisverwaltungssystem und IT-Sicherheit am häufigsten wissen wollen.

Über VARIG

Was ist VARIG?

VARIG ist eine herstellerneutrale IT-Beratung für Arztpraxen und medizinische Versorgungszentren (MVZ). Wir beraten bei Praxisgründung und Übernahme, erstellen IT-Konzepte, unterstützen bei der Auswahl des Praxisverwaltungssystems und bei Ausschreibungen und beraten zu Datenschutz, IT-Sicherheit und Telematikinfrastruktur. VARIG ist ein Projekt der deromed GmbH mit Sitz in Kleinmachnow bei Berlin.

Was bedeutet „Honorarberatung“ bei VARIG?

Honorarberatung heißt: Sie bezahlen die Beratung direkt und transparent – statt dass sie über Produktpreise, Margen oder Herstellerprovisionen mitfinanziert wird. Gemeint ist Beratung zur Praxis-IT. Zur ärztlichen Honorar- oder Leistungsabrechnung (EBM, GOÄ) beraten wir nicht.

Wie unabhängig ist VARIG, wenn es zur deromed GmbH gehört?

VARIG ist ein Projekt der deromed GmbH. Für unsere Beratung gilt: Wir erhalten keine Provisionen von Herstellern, und unsere Empfehlung hängt nicht davon ab, wer sie später umsetzt. Sie erhalten ein Konzept, das Sie mit jedem Anbieter Ihrer Wahl umsetzen können – ein Folgeauftrag ist nie Bedingung.

Was kostet eine Beratung?

Das Erstgespräch ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Honorar, bevor die eigentliche Arbeit beginnt. Es gibt keine versteckten Aufschläge auf Produkte, weil wir keine Produkte verkaufen.

Für wen ist die Beratung gedacht?

Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ – besonders vor einer Gründung, Übernahme, Erweiterung, einem Umbau oder einem Systemwechsel, aber auch, wenn Sie eine unabhängige zweite Meinung zu einem Angebot brauchen.

Beraten Sie auch außerhalb von Berlin und Brandenburg?

Ja. Vor Ort sind wir vor allem in Berlin, Potsdam und Brandenburg tätig. Konzepte, Systemauswahl und Ausschreibungsbegleitung lassen sich gut per Videoberatung erbringen – damit beraten wir Praxen in ganz Deutschland.

Wie läuft eine Beratung ab?

Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot. Dann nehmen wir Ihre Ausgangslage auf, erarbeiten eine nachvollziehbare Empfehlung mit Kosten und Zeitplan und begleiten auf Wunsch Ausschreibung und Umsetzung.

Praxisgründung und Praxisverwaltungssystem

Wann sollte die IT-Planung bei einer Praxisgründung beginnen?

So früh wie möglich, idealerweise sobald Räume und Eröffnungstermin feststehen. Netzwerkverkabelung, Internetanschluss, Komponenten der Telematikinfrastruktur sowie SMC-B und elektronischer Heilberufsausweis haben Vorlaufzeiten. Planen Sie mehrere Monate ein.

Worauf kommt es bei der Wahl des Praxisverwaltungssystems an?

Entscheidend sind Fachrichtung und Abläufe, die Anbindung Ihrer Medizingeräte, die Umsetzung von E-Rezept, eAU, KIM und elektronischer Patientenakte, die Gesamtkosten über mehrere Jahre, die Erreichbarkeit des Supports in Ihrer Region und die Zukunftsfähigkeit des Systems. Eine allgemeine Bestenliste gibt es nicht – das passende System hängt von Ihrer Praxis ab.

Was ist bei einem PVS-Wechsel zu beachten?

Vor der Entscheidung sollte geklärt sein, welche Daten in welcher Qualität übernommen werden, wie Altdaten während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zugänglich bleiben, welche Geräteanbindungen neu eingerichtet werden müssen und wie Schulung und Umstellungstag geplant werden.

IT-Sicherheit und Datenschutz

Welche IT-Sicherheitsvorgaben gelten für Arztpraxen?

Für vertragsärztliche Praxen gilt die IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 390 SGB V. Sie legt Mindestanforderungen fest, gestaffelt nach Praxisgröße, und enthält zusätzliche Anforderungen für Medizingeräte und die Komponenten der Telematikinfrastruktur. Hinzu kommen die Pflichten aus DSGVO und BDSG; größere Einrichtungen sollten außerdem prüfen, ob die NIS-2-Regeln für sie gelten.

Braucht meine Praxis einen Datenschutzbeauftragten?

Nach § 38 BDSG ist in der Regel ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Die übrigen Pflichten der DSGVO gelten unabhängig davon für jede Praxis.

Woran erkenne ich, ob unsere Datensicherung funktioniert?

Nur an einer erfolgreichen Wiederherstellung. Eine Datensicherung sollte regelmäßig testweise zurückgespielt werden, mindestens eine Kopie sollte getrennt vom Praxisnetz aufbewahrt werden, und es sollte feststehen, wie lange die Praxis nach einem Ausfall braucht, um wieder arbeiten zu können.

Sprechen wir über Ihre Praxis.

Ein erstes Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – wir melden uns zeitnah.